Unfallversicherung und der Mitwirkungsanteil von Krankheiten
Mai 11, 2023

Eine Unfallversicherung ist für jeden wichtig, um sich finanziell abzusichern und im Fall eines unvorhergesehenen Unfalls gut aufgestellt zu sein. Dabei spielt auch der sogenannte Mitwirkungsanteil von Krankheiten eine entscheidende Rolle. Doch was genau ist das und wie wirkt es sich auf deine Versicherungsleistungen aus?

In diesem Blogbeitrag möchten wir dir dabei helfen, die Bedeutung und die Auswirkungen des Mitwirkungsanteils von Krankheiten in der Unfallversicherung besser zu verstehen.

Die richtige Versicherungslösung für deine Bedürfnisse zu finden, kann komplex sein. Daher ist es wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls auf Expertenwissen zurückzugreifen. Zusammen werden wir den Einfluss von Krankheiten auf die Unfallversicherung erörtern, um sicherzustellen, dass du optimal abgesichert bist.

Lass uns beginnen und die Wahrheit über den Mitwirkungsanteil von Krankheiten in der Unfallversicherung aufdecken!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung bezieht sich auf den Anteil, den eine bestehende Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung am Eintritt oder an der Schwere eines Unfalls hat.
  • Eine Unfallversicherung mit einem hohen Mitwirkungsanteil kann die Versicherungsleistung kürzen oder verweigern, wenn eine Vorerkrankung zur Entstehung oder Verschlimmerung eines Unfalls beigetragen hat.

  • Es gibt Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil, die im Falle eines Unfalls unabhängig von einer möglichen Mitwirkung einer Vorerkrankung die volle Versicherungsleistung auszahlen.
  • Bei der Auswahl einer Unfallversicherung ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und die Regelungen zum Mitwirkungsanteil genau zu prüfen, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
  • Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann helfen, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und die beste Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

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Grundlagen des Mitwirkungsanteils

Definition und Hintergründe

Der Mitwirkungsanteil ist ein wichtiger Aspekt bei der Unfallversicherung und bezieht sich auf den Anteil, den eine bestehende Krankheit oder eine körperliche Beeinträchtigung am Eintritt oder an der Schwere eines Unfalls hat. Es handelt sich dabei um eine vertragliche Regelung, die festlegt, ab welchem Grad einer solchen Mitwirkung die Versicherungsleistung reduziert oder gar nicht erst erbracht wird.

Die Bestimmung des Mitwirkungsanteils kann sowohl im Vorfeld als auch im Schadensfall relevant sein. Im Vorfeld geht es darum, dass der Versicherer einschätzen kann, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Versicherungsnehmer aufgrund einer Vorerkrankung einen Unfall erleidet oder dass diese den Unfallverlauf ungünstig beeinflusst. Im Schadensfall wird geprüft, ob die Vorerkrankung tatsächlich eine Rolle gespielt hat und inwieweit sie die Versicherungsleistung beeinflusst.

Gesetzliche Regelungen und Richtlinien

In Deutschland ist der Mitwirkungsanteil von Krankheiten in der Unfallversicherung gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Daher sind die Regelungen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel legen die Versicherungsbedingungen jedoch eine Mitwirkungsgrenze fest, die meist zwischen 25% und 50% liegt.

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Wenn die Mitwirkung einer Vorerkrankung unterhalb der festgelegten Grenze liegt, erfolgt die Versicherungsleistung in voller Höhe. Liegt die Mitwirkung jedoch über dieser Grenze, kann die Leistung anteilig gekürzt oder sogar ganz verweigert werden.

Mitwirkung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Im Versicherungsvertragsgesetz VVG § 182 gibt es eine Grundregelung zu Mitwirkende von Ursachen:

Gesetzestext 182 VVG Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung

Krankheitsbedingter Mitwirkungsanteil im Schadensfall

Sollte es zu einem Unfall kommen und eine Vorerkrankung des Versicherungsnehmers hat einen gewissen Einfluss auf den Unfall oder die Unfallfolgen, wird der Mitwirkungsanteil relevant. Ein unabhängiger Gutachter prüft in solchen Fällen den Einfluss der Krankheit und ermittelt den prozentualen Anteil der Mitwirkung.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Vorerkrankung zwangsläufig zu einer Kürzung der Leistungen führt. Entscheidend ist, ob die Krankheit tatsächlich einen relevanten Einfluss auf den Unfall oder dessen Folgen hatte und ob dieser Einfluss die vertraglich vereinbarte Mitwirkungsgrenze überschreitet. Nur dann kommt es zu einer Reduzierung oder Verweigerung der Versicherungsleistung.

Die Rolle von Vorerkrankungen

Was zählt als Vorerkrankung?

Vorerkrankungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Erkrankungen, die bereits vor Abschluss der Unfallversicherung bestanden haben. Dazu können chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates zählen. Aber auch akute Erkrankungen oder Verletzungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vollständig ausgeheilt sind, gelten als Vorerkrankungen.

Wann wird eine Vorerkrankung berücksichtigt?

Eine Vorerkrankung wird dann berücksichtigt, wenn sie im Zusammenhang mit einem Unfall steht oder die Unfallfolgen beeinflusst. Die Feststellung der Mitwirkung einer Vorerkrankung erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter, der den Grad der Mitwirkung im Schadensfall ermittelt.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Vorerkrankungen zwangsläufig zu einer Kürzung der Leistungen führen. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Erkrankung tatsächlich einen relevanten Einfluss auf den Unfall oder dessen Folgen hatte und ob dieser Einfluss die vertraglich vereinbarte Mitwirkungsgrenze überschreitet.

Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen

Wenn festgestellt wird, dass eine Vorerkrankung einen relevanten Einfluss auf den Unfall oder die Unfallfolgen hatte und die Mitwirkungsgrenze überschritten ist, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen haben. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Kürzung der Leistungen entsprechend dem ermittelten Mitwirkungsanteil.

Beispiel

Wenn die vereinbarte Mitwirkungsgrenze bei 25% liegt und die Mitwirkung einer Vorerkrankung bei 30% festgestellt wird, erfolgt eine Kürzung der Versicherungsleistung um 30%. Wenn die Versicherungssumme beispielsweise 100.000 Euro beträgt, würde der Versicherungsnehmer in diesem Fall nur 70.000 Euro erhalten.

30%
Kürzung

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine solche Kürzung nur dann erfolgt, wenn die Mitwirkungsgrenze tatsächlich überschritten ist. Liegt die Mitwirkung unterhalb der vereinbarten Grenze, hat die Vorerkrankung keine Auswirkungen auf die Leistungen der Unfallversicherung.

Mitwirkung Auszug Bedingungen Unfall Allianz

Auszug aus den Unfallversicherungsbedingungen der Allianz Versicherung

Beispiel für schlechtere Vertragsbedingungen: Die Allianz nimmt bereits eine Kürzung ab einem Mitwirkungsanteil von 25% vor. 

Berechnung des Mitwirkungsanteils in der Unfallversicherung

  • Berechnungsbeispiel 1

  • Berechnungsbeispiel 2

Mitwirkungsanteil Beispiel 1

Angenommen, du hast einen Unfall und brichst dir den Arm. Du hast bereits eine Vorerkrankung in Form von Osteoporose. Der Gutachter stellt fest, dass die Osteoporose zu 30% zur Schwere des Knochenbruchs beigetragen hat. In diesem Fall beträgt der Mitwirkungsanteil 30%.

In jedem dieser Beispiele würde eine Unfallversicherung mit einem entsprechenden Mitwirkungsanteil die Leistungen entsprechend der festgestellten prozentualen Mitwirkung kürzen. Eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil hingegen würde die volle Leistung unabhängig von der festgestellten Mitwirkung einer Vorerkrankung auszahlen.

Tipps zur Auswahl der richtigen Unfallversicherung

Worauf du bei der Suche nach einer Unfallversicherung achten solltest

Bei der Suche nach der richtigen Unfallversicherung ist es wichtig, auf verschiedene Aspekte zu achten. Dazu gehören nicht nur die Höhe der Versicherungssumme und die Prämien, sondern auch die Vertragsbedingungen und die Regelungen zum Mitwirkungsanteil von Krankheiten. Achte darauf, dass die Mitwirkungsgrenze in den Vertragsbedingungen klar definiert ist und diese für dich akzeptabel ist.

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Die Bedeutung von transparenten Vertragsbedingungen

Transparente Vertragsbedingungen sind entscheidend, um genau zu verstehen, welche Leistungen du von deiner Unfallversicherung erwarten kannst und unter welchen Umständen eine Kürzung der Leistungen aufgrund von Vorerkrankungen erfolgen kann. Achte darauf, dass die Vertragsbedingungen verständlich und klar formuliert sind, damit du genau weißt, worauf du dich einlässt.

Individuelle Angebote und maßgeschneiderte Lösungen

Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen, daher ist es wichtig, eine Unfallversicherung zu finden, die genau auf deine individuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Einige Versicherer bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die sich an deinem Gesundheitszustand, deinen Aktivitäten und deinem persönlichen Risikoprofil orientieren. So kannst du sicherstellen, dass du optimal abgesichert bist und die bestmöglichen Leistungen im Falle eines Unfalls erhältst.

Um die passende Unfallversicherung zu finden, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann dir dabei helfen, die verschiedenen Angebote zu prüfen und die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden.

Die Vorteile einer Versicherung ohne Mitwirkungsanteil: Warum sie so wichtig ist

Die Bedeutung einer Versicherung ohne Mitwirkungsanteil

Eine Versicherung ohne Mitwirkungsanteil bietet dir den Vorteil, dass die Leistungen der Unfallversicherung nicht aufgrund einer bestehenden Vorerkrankung gekürzt werden. Das bedeutet, dass die Versicherungsleistung im Falle eines Unfalls unabhängig von einer möglichen Mitwirkung einer Vorerkrankung in voller Höhe ausgezahlt wird. Dies kann besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder bekannten gesundheitlichen Problemen von Vorteil sein.

  • Toms Geschichte

  • Sarahs Geschichte

Toms Geschichte

Tom ist ein 50-jähriger Handwerker mit einer langjährigen Vorgeschichte von Rückenproblemen. Er entscheidet sich für eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil, um im Falle eines Unfalls optimal abgesichert zu sein. Ein Jahr nach Abschluss der Versicherung stürzt Tom von einer Leiter und erleidet einen Bandscheibenvorfall, der seine bereits bestehenden Rückenprobleme verschlimmert.

Da Tom eine Versicherung ohne Mitwirkungsanteil abgeschlossen hat, erhält er die vollen Leistungen seiner Unfallversicherung und kann sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen zu haben.

Eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil bietet für Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Problemen oder chronischen Erkrankungen eine wertvolle Absicherung im Falle eines Unfalls. Die volle Versicherungsleistung wird unabhängig von einer möglichen Mitwirkung einer Vorerkrankung gezahlt, wodurch finanzielle Sorgen und Unsicherheiten vermieden werden können. Es ist wichtig, eine Versicherung zu finden, die genau auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.

Versicherungsgesellschaften ohne Mitwirkungsanteil

Bei der Suche nach einer Unfallversicherung, die auf den Mitwirkungsanteil verzichtet, ist es wichtig, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um die beste Lösung für deine individuellen Bedürfnisse zu finden. Hier sind einige Versicherungsgesellschaften, die auf den Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen verzichten:

Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil: Unsere Favoriten 

  • Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD): Diese Gesellschaft bietet Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil an und legt großen Wert auf gute und verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, um ihren Kunden den bestmöglichen Schutz zu bieten.
  • VHV: Hier kannst du eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil abschließen, die sich durch transparente Vertragsbedingungen und eine einfache Abwicklung im Schadensfall auszeichnet.

  • InterRisk: Diese Gesellschaft bietet Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil an und punktet mit einer breiten Palette von Zusatzleistungen.

    HKD Auszug Sonderbedingungen Mitwirkung

    Auszug aus den VEMA-Sonderbedingungen der HKD zum Mitwirkungsanteil.

    Beispiel für eine sehr gute Regelung: Die Haftpflichtkasse Darmstadt hat in den VEMA-Sonderbedingungen eine sehr gute Regelung zum Mitwirkungsanteil und verzichtet komplett auf eine Kürzung bzw. Anrechnung. Du möchtest diese Sonderbedingungen nutzen? Dann kontaktiere uns einfach. 

Weitere Gesellenschaften die Tarife ohne Mitwirkungsanteil anbieten

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Kosten einer Unfallversicherung mit Ausschluss des Mitwirkungsanteils

Die Kosten für eine Unfallversicherung ohne Berücksichtigung des Mitwirkungsanteil können je nach Anbieter und individuellen Vertragsbedingungen variieren. Hier sind einige Beispiele für die Beiträge verschiedener Versicherungsgesellschaften:

Gesellschaft

Beitrag monatlich

HKD

11,50 Euro

Gothaer

13,43 Euro

Barmenia

14,69 Euro

Baloise

9,87 Euro

die Bayerische

14,40 Euro

InterRisk 

10,80 Euro

VHV

11,47 Euro

Waldenburger

11,25 Euro

Berechnungsgrundlage: Büroangestellter 40 Jahre alt, 100.000 Euro Invaliditätsgrundsumme bei 350% Progression, kein Krankenhaustagegeld oder Unfallrente. Bei der Kalkulation wurden keine persönliche Umstände und Leistungserweiterungen berücksichtigt. Daher dient dies nur zu Illustration und ersetzt keine Beratung. 

Es ist wichtig, die verschiedenen Tarife sorgfältig zu vergleichen und dabei auf die enthaltenen Leistungen, die Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit zu achten. Vergiss nicht, dass eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil langfristig betrachtet möglicherweise günstiger ist, da du im Schadensfall die volle Leistung erhältst und keine Kürzungen aufgrund von Vorerkrankungen zu befürchten hast.

Leistungs- und Beitragsvergleich

Kontaktiere uns einfach für einen individuellen Leistungs- und Beitragsvergleich. Gerne kannst du auch unseren Online-Tarifrechner benutzen.

Fazit und Zusammenfassung

Der Mitwirkungsanteil von Krankheiten in der Unfallversicherung ist ein wichtiger Aspekt, den du bei der Auswahl deiner Unfallversicherung berücksichtigen solltest. Der Mitwirkungsanteil bestimmt, inwieweit die Versicherungsleistung gekürzt oder verweigert wird, wenn eine Vorerkrankung zur Entstehung oder Verschlimmerung eines Unfalls beigetragen hat.

Es ist entscheidend, eine Unfallversicherung zu finden, die genau auf deine individuellen Bedürfnisse und gesundheitlichen Voraussetzungen zugeschnitten ist. Dabei spielt die Mitwirkungsgrenze eine wichtige Rolle. Eine Unfallversicherung ohne Mitwirkungsanteil kann für Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Problemen oder chronischen Erkrankungen eine wertvolle Absicherung im Falle eines Unfalls bieten.

Um die passende Unfallversicherung zu finden, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen. Achte dabei auf die Höhe der Versicherungssumme, die Prämien, die Vertragsbedingungen und die Regelungen zum Mitwirkungsanteil von Krankheiten. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann dir dabei helfen, die verschiedenen Angebote zu prüfen und die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden.

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Insgesamt ist es wichtig, sich gründlich mit dem Thema Mitwirkungsanteil von Krankheiten in der Unfallversicherung auseinanderzusetzen, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein und finanzielle Sorgen und Unsicherheiten zu vermeiden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Mitwirkungsanteil von Krankheiten in der Unfallversicherung

Was ist der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung?

Der Mitwirkungsanteil bezieht sich auf den Anteil, den eine bestehende Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung am Eintritt oder an der Schwere eines Unfalls hat. Er bestimmt, inwieweit die Versicherungsleistung gekürzt oder verweigert wird, wenn eine Vorerkrankung zur Entstehung oder Verschlimmerung eines Unfalls beigetragen hat.

Wie wird der Mitwirkungsanteil ermittelt?

Im Schadensfall wird der Mitwirkungsanteil einer Vorerkrankung durch einen unabhängigen Gutachter ermittelt. Dieser prüft den Einfluss der Krankheit auf den Unfall oder die Unfallfolgen und bestimmt den prozentualen Anteil der Mitwirkung.

Ab welchem Grad der Mitwirkung wird die Versicherungsleistung gekürzt?

Die Mitwirkungsgrenze, ab der die Versicherungsleistung gekürzt oder verweigert wird, ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Diese Grenze liegt meist zwischen 25% und 50%. Liegt die Mitwirkung unterhalb dieser Grenze, erfolgt die Versicherungsleistung in voller Höhe.

Gibt es Unfallversicherungen ohne Mitwirkungsanteil?

Ja, es gibt Versicherungen, die keine Mitwirkungsanteile für Vorerkrankungen vorsehen. Bei solchen Versicherungen wird die Leistung im Falle eines Unfalls unabhängig von einer möglichen Mitwirkung einer Vorerkrankung in voller Höhe ausgezahlt.

Wie finde ich eine passende Unfallversicherung?

Um die passende Unfallversicherung zu finden, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und diese sorgfältig miteinander zu vergleichen. Achte dabei auf die Höhe der Versicherungssumme, die Prämien, die Vertragsbedingungen und die Regelungen zum Mitwirkungsanteil von Krankheiten. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann dir dabei helfen, die verschiedenen Angebote zu prüfen und die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden. >>> Kontakt mit uns aufnehmen!

Kann ich meine bestehende Unfallversicherung anpassen, um den Mitwirkungsanteil zu ändern?

In einigen Fällen ist es möglich, die bestehende Unfallversicherung anzupassen und den Mitwirkungsanteil zu ändern. Hierfür solltest du dich an deinen Versicherer oder einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden, der dir bei der Anpassung und der Suche nach einer geeigneten Lösung helfen kann.

Über den Autor, Hannes Weindorf

Seit 2004 bin ich in der Finanzberatung und berate Menschen zur persönlichen sowie existenziellen Absicherung. Weitere Kernthemen sind der nachhaltige Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Berater für Heilberufe (IHK), habe ich mich auf Mediziner, Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudenten spezialisiert.

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