Im Laufe meines Berufslebens bin ich immer wieder mit den Begriffen "Dienstunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" konfrontiert worden. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Und welche Bedeutung haben sie speziell für Beamte, die in unserer Gesellschaft einen ganz besonderen Status einnehmen? In diesem Artikel möchte ich das Phänomen der Dienstunfähigkeit genauer beleuchten.

Es ist ein Zustand, der jeden Beamten treffen kann, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Berufsfeld. Obwohl die Beamtenabsicherung in Deutschland stark ist, gibt es einige Herausforderungen und Missverständnisse rund um dieses Thema. Ich werde erklären, was genau Dienstunfähigkeit bedeutet, wer potenziell davon betroffen sein kann, welche Ursachen es gibt und wie man sich am besten dagegen absichern kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstunfähigkeit tritt auf, wenn ein Beamter oder eine Beamtin aufgrund von gesundheitlichen Problemen, seien sie physischer oder psychischer Natur, ihren Dienst nicht mehr ausüben kann.
  • Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr, basierend auf einem ärztlichen Gutachten.
  • Richter, Soldaten und Beamtenanwärter können ebenfalls dienstunfähig werden, während Angestellte bei Gesundheitsproblemen als berufsunfähig gelten.
  • Dienstunfähigkeit kann durch eine Vielzahl von Faktoren verursacht werden, einschließlich körperlicher und psychischer Erkrankungen.
  • Im Falle einer Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf Versorgungsbezüge, die sich nach ihrer Beschäftigungsart (Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit) richten.
  • Das Ruhegehalt ist ein prozentualer Anteil der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und wird nach 40 Dienstjahren auf maximal 71,75% begrenzt.
  • Trotz dieser gesetzlichen Absicherung kann es zu Zahlungsausfällen kommen, die durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden können.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Beamte/in, die ihren Beruf aufgrund von gesundheitlichen, physischen oder psychischen Erkrankungen und Verletzungen nicht mehr ausüben können, gelten als dienstunfähig. 

Folgeerkrankungen, die dazu führen, dass die Beamtin oder der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate keinen Dienst versehen konnte, können ebenfalls zu einer Dienstunfähigkeit führen, sofern eine vollwertige Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate nicht absehbar ist und der Beamte oder die Beamtin nicht anderweitig einsetzbar ist (§ 44|Abs. I BBG)


Wer dienstunfähig ist, bestimmt ausschließlich der Dienstherr, mithilfe eines Gutachtens eines Amtsarztes (§ 47|Abs. I BBG).

Wer kann alles dienstunfähig werden? 

Grundsätzlich ist die Dienstunfähigkeit ein Begriff aus dem öffentlichen Dienst. Dementsprechend können Beamte und Beamtenanwärter dienstunfähig werden. 

Ausnahmen sind Richter und Soldaten, die zwar keine Beamte sind, aber dennoch dienstunfähig werden können. 

Angestellte/Tarifbeschäftigte, die aufgrund von gesundheitlichen, physischen oder psychischen Erkrankungen und Verletzungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind grundsätzlich nicht dienstunfähig, sondern berufsunfähig (§ 240|SGB VI). 

Ursachen einer Dienstunfähigkeit 

„Dienstunfähig werde ich nicht“ – Wie sicher bist du wirklich? 

Im Jahre 2021 wurden allein 10 200 Personen bzw. 17 Prozent aller Neupensionierten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt 1. 

Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Bei Soldaten und Polizisten können sowohl körperliche als auch, durch die enorme Belastung bedingte, psychische Schäden eine Rolle spielen. Aber auch Lehrer und Juristen können aufgrund unvorhergesehener Ereignisse eine Dienstunfähigkeit erleiden. 

Die häufigsten Gründe einer Dienstunfähigkeit:

Körperliche Erkrankungen

  • Erkrankungen des Muskel- und Skelettsysteme
  • Tumorleiden
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Unfälle
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen 

Psychische Erkrankungen

  • Depressionen
  • Burnout
  • Posttraumatische Belastungsstörung vor allem, aber nicht ausschließlich bei Polizisten und Soldaten

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Folgen der Dienstunfähigkeit und die gesetzliche Absicherung durch den Dienstherren

Beamte haben im Falle einer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf gewisse Versorgungsbezüge gem. § 2 BeamtVG. Hier gilt es zwischen Beamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit zu unterscheiden. 

Beamte auf Widerruf und Probe werden im Fall einer Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Lediglich im Fall eines Dienstunfalles oder einer Dienstbeschädigung erhalten sie Bezüge vom Dienstherren. Beamte auf Widerruf erhalten in diesem Fall einen in § 38 BeamtVG geregelten Unterhaltsbeitrag. Damit haben sie aber keine gesonderte Vorsorge. Beamte auf Probe erhalten in einem solchen Fall hingegen nach § 36 BeamtVG ein Ruhegehalt. 

Anders ist es bei Beamten auf Lebenszeit, die mindestens 5 Jahre im Dienst sind, diese erhalten die „Volle“ Beamtenrechtliche Versorgung inklusive eines Ruhegehalts.

Ruhegehalt

Das Ruhegehalt ist ein prozentualer Anteil der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, welches sich aus der Anzahl der Dienstjahre und dem Faktor 1,79375 Prozent ergibt (§ 14|Abs.1 BeamtVG). Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ergeben sich hierbei aus dem Grundgehalt und gesetzlich festgelegten sonstigen Bezügen des Beamten (§ 5| BeamtVG). 

Als Beispiel: 

Bei einer Dienstzeit von 30 Jahren beträgt das Ruhegehalt

30 × 1,79375 Prozent = 53,81 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Das maximal mögliche Ruhegehalt, 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, wird nach 40 Dienstjahren erreicht.

Das Ruhegehalt beträgt amtsabhängig jedoch immer mindestens 35 Prozent der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe oder amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich eines Fixbetrages von 30,68 €. 

Hierbei kommt der Bezug zum Tragen, welcher im direkten Vergleich höher ausfällt. 

Entsprechend kommt es bei einer Dienstunfähigkeit, selbst bei maximalem Ruhegehalt, zu hohen Zahlungsausfällen. Diese können durch den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung kompensiert werden. 

>>> Dies ist beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu beachten

Zusammenfassung und Fazit

Im Laufe dieses Artikels hast du eine Menge über das Thema Dienstunfähigkeit erfahren. Wir haben gesehen, dass diese jeden Beamten treffen kann, unabhängig von Alter und Berufsfeld, und dass sie durch eine Vielzahl von physischen und psychischen Erkrankungen verursacht werden kann.

Obwohl es durch das Ruhegehalt eine starke gesetzliche Absicherung gibt, können bei Dienstunfähigkeit dennoch finanzielle Einbußen entstehen. Diese können durch den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung kompensiert werden.

Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig und umfassend mit dem Thema auseinandersetzt und geeignete Vorkehrungen triffst. Aber jede Situation ist individuell und erfordert eine maßgeschneiderte Lösung.

Wenn du noch Fragen zu diesem Thema hast oder unsicher bist, wie du dich am besten gegen Dienstunfähigkeit absichern kannst, zögere nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich stehe dir gerne zur Verfügung, um mit dir über deine individuelle Situation zu sprechen und die bestmögliche Lösung für dich zu finden.

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Ich freue mich darauf, dir zu helfen und gemeinsam die beste Vorgehensweise für deine persönliche Situation zu finden.

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Quellen: 

1: (2020, 20. Dezember). 1,4 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2022 Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_551_742.html, Zugriff am 11.05.2023

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