Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine neue gesetzlich vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet, welche am 1. Januar 2021 offiziell in Kraft getreten ist. Für Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten gelten damit neue verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit.Wichtig! Erste Anforderungen aus den neuen Richtlinien müssen bereits bis zum 01. April 2021 umgesetzt werden.

Was sind die Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie und welche Inhalte umfasst sie?

In Zeiten zunehmender digitaler Serviceangebote im Gesundheitswesen sollen IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser geschützt und die IT-Sicherheit somit nachhaltig gestärkt werden. Hierbei geht es um Punkte wie Sicherheitsmanagement, IT-Systeme, Rechnerprogramme, mobile Apps und Internetanwendungen oder das Aufspüren von Sicherheitsvorfällen. Die zu treffenden Maßnahmen richten sich dabei nach der Praxisgröße. Zusätzliche Anforderungen gibt es zudem bei der Nutzung von medizinischen Großgeräten wie MRT oder CT.

Die vollständige IT-Sicherheitsrichtlinie haben wir Ihnen unter dem nachfolgenden Link zum Download bereitgestellt: IT-Sicherheitsrichtlinie jetzt downloaden

Leider drängt die Zeit!

Die jetzt von der KBV und der KZBV beschlossenen Regelungen werden in Zeiten steigender Cyber-Kriminalität dringend erforderlich. Das BSI meldet zunehmende digitale Angriffe auf medizinische Versorgungseinrichtungen. Insbesondere die Corona-Krise und die damit verbundene Verlagerung von Gesundheitsdienstleistungen in den digitalen Bereich werden von Cyberkriminellen für gezielte Angriffe genutzt.
Daher müssen erste Anforderungen der neuen IT-Richtlinie bereits zum 1. April 2021 umgesetzt worden sein.

Wir können helfen!

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen können Risiken auch auf einen Cyber-Versicherer übertragen werden.
Die Angebote am Markt sind hinsichtlich ihres Umfangs extrem unterschiedlich – gerne geben wir Ihnen hier eine Orientierung, worauf es ankommt und welche Anbieter für Ihre Praxis geeignet sind.
Wir liefern Ihnen sehr gerne die nötigen Informationen, die Sie für eine Entscheidung benötigen und helfen dabei, die Richtline versicherungstechnisch mit einem geeigneten, leistungsstarken Versicherer umzusetzen.
Bitte schenken Sie diesem Thema die notwendige Aufmerksamkeit und kommen Sie in der Sache auf uns zu!

Dies könnte dich auch interessiern...

Unsere neusten Artikel

Obstkorb für Mitarbeiter: Einfach nur ein netter Snack oder ein echtes Mitarbeiter-Benefit?
Unabhängiger Versicherungsmakler Hannes Weindorf

Jetzt unabhängig und unverbindlich beraten lassen

  • Kostenfreie Erstberatung
  • Professionelle Finanzanalyse
  • Online oder vor Ort
>
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner