Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung kommt schnell die Frage der Besteuerung auf. Auf dieser Seite möchte ich einen kompakten Überblick der Möglichkeiten zur Steuer- und Sozialversicherung in der bKV aufzeigen. 

Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und es sollte vor Einführung einer bKV immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die bKV kann im Rahmen der 50 Euro Sachbezugsgrenze angesetzt werden, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei Nichterfüllung der Sachbezug-Voraussetzung zur bKV werden die Beiträge als Barlohn behandelt.
  • Alternativ wird die betriebliche Krankenversicherung häufig nach der Pauschalversteuerung § 37b EStG oder § 40 EStG behandelt.
  • Mitarbeiter müssen schriftlich über die erfolgte Versteuerung informiert werden.

Wie wird die bKV versteuert?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann unter bestimmten Voraussetzung als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG behandelt werden. Hierfür muss der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung übernehmen und die Mitarbeitern können rein den Versicherungsschutz aus der bKV verlangen, nicht aber die Geldzahlung - ansonsten würde die bKV Barlohn darstellen.

Dies sollte in einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung wie z.B. einer Versorgungsordnung geregelt sein. 

Versteuerung der bKV als Sachbezug 

Betragen die Sachbezüge und Beiträge zur bKV pro Mitarbeiter und Monat zusammen maximal 50 Euro, so sind diese Sachbezüge steuerfrei und stellen kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar. Mehr erfahren…

Sollte die Grenze von 50 Euro überschritten werden, fallen auf den kompletten Betrag Steuern und unter Umständen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Mehr erfahren…

Kann die betriebliche Krankenversicherung als Betriebsausgaben abgesetzt werden?

Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sowie die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können gewinnmindernd als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Steuerliche Behandlung bis maximal 50 Euro - Sachbezugsgrenze

Damit die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug gewertet werden kann, dürfen die Beschäftigten nur den Versicherungsschutz verlangen können und es darf keine ersatzweise Geldleistung geben.  

Alle Sachbezugsleistungen wie bKV-Beiträge, Tankgutscheine o.Ä. dürfen dabei die Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht übersteigen. Zudem sollte eine lückenlose Dokumentation bestehen.

Voraussetzung damit die bKV als Sachbezug anerkannt wird

  • Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer
  • Arbeitgeber ist Beitragszahler
  • Es besteht eine arbeitsvertragliche Regelung zur bKV wo hervorgeht, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz (Sachleistung) und nicht auch Geldleistung verlangen kann. Dies kann in und durch eine Versorgungsordnung geregelt werden!

Weitere Informationen zum Sachbezug in der betrieblichen Krankenversicherung findest du hier.

Steuerliche Behandlung über 50 Euro

Wenn die monatlichen Sachbezüge inkl. der bKV-Beiträge über die monatliche Freigrenze - auch nur ein Cent - von 50 Euro liegen, führt dies zur Versteuerung der gesamten Sachbezüge. 

Hierfür kommen dann folgende Besteuerungsvarianten in Frage:

  • Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

  • Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG

  • Individuelle Versteuerung in Form der Nettolohnversteuerung

  • Individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil

Info

Gerade bei der betrieblichen Krankenversicherung wird häufig eine Besteuerungsvariante bevorzugt, bei der keine Kosten auf den jeweiligen Mitarbeiter anfallen.

Die wichtigsten Besteuerungsvarianten der bKV auf einen Blick

Welche Besteuerungsvariante die richtige für ein Unternehmen ist, sollte mit dem eigenen Steuerberater besprochen werden. Die Informationen auf dieser Seite sollen nur eine Grundinformation darstellen und sind keine steuerliche Beratung!

Art

Sachbezug 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG

Individuelle Versteuerung / Nettolohnversteuerung

Gesetz im Internet

Cell

Sozialversicherungsabgaben

Die Beiträge sind maximal 50 Euro im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die anfallende Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber oder dem Angestellten übernommen werden. 


Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auch den Arbeitnehmeranteil übernehmen.

Cell

Der Arbeitgeber trägt die vollumfänglichen Steuern und Sozialabgaben


Die Erhöhung (bKV-Beitrag und Erhöhung  um den Ausgleich der Steuern und Sozialabgaben) wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung bei den Mitarbeitern lohnversteuert und verbeitragt und der bKV-Beitrag rechnerisch wieder abgezogen. So erhält jeder ein unverändertes Nettogehalt. 

Zahlungsweise

Monatliche Zahlungsweise möglich

Monatliche Zahlungsweise möglich

Halbjährliche oder jährliche Zahlung erforderlich

Monatliche Zahlungsweise möglich

Sonstiges


Jährlich können Sachbezüge bis zu 10.000 Euro je Empfänger pauschal nach §37b EStG versteuert werden, sofern nicht die 50 Euro Freigrenze genutzt wird.

Üblicherweise sind mind. 20 Beschäftigte für die Anwendung notwendig.

Funktionsweise: Der Arbeitgeber erhöht das Bruttoeinkommen der Mitarbeiter so weit, dass der nach Abzug der bKV-Beitrags und aller darauf anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge das bisherige Nettoeinkommen ausgezahlt bekommt.

Hinweis

  • Pauschalversteuerte Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden bei der monatlichen 50 Euro Freigrenze nicht berücksichtigt . Somit kann die 50 Euro Freigrenze für andere Sachbezüge genutzt werden.

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