Bei der Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung kommt schnell die Frage der Besteuerung auf. Auf dieser Seite möchte ich einen kompakten Überblick der Möglichkeiten zur Steuer- und Sozialversicherung in der bKV aufzeigen.
Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und es sollte vor Einführung einer bKV immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Wie wird die bKV versteuert?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann unter bestimmten Voraussetzung als Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG behandelt werden. Hierfür muss der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung übernehmen und die Mitarbeitern können rein den Versicherungsschutz aus der bKV verlangen, nicht aber die Geldzahlung - ansonsten würde die bKV Barlohn darstellen.
Dies sollte in einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung wie z.B. einer Versorgungsordnung geregelt sein.
Versteuerung der bKV als Sachbezug
Betragen die Sachbezüge und Beiträge zur bKV pro Mitarbeiter und Monat zusammen maximal 50 Euro, so sind diese Sachbezüge steuerfrei und stellen kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt dar. Mehr erfahren…
Sollte die Grenze von 50 Euro überschritten werden, fallen auf den kompletten Betrag Steuern und unter Umständen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Mehr erfahren…
Kann die betriebliche Krankenversicherung als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) sowie die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können gewinnmindernd als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Steuerliche Behandlung bis maximal 50 Euro - Sachbezugsgrenze
Damit die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug gewertet werden kann, dürfen die Beschäftigten nur den Versicherungsschutz verlangen können und es darf keine ersatzweise Geldleistung geben.
Alle Sachbezugsleistungen wie bKV-Beiträge, Tankgutscheine o.Ä. dürfen dabei die Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht übersteigen. Zudem sollte eine lückenlose Dokumentation bestehen.
Voraussetzung damit die bKV als Sachbezug anerkannt wird
Weitere Informationen zum Sachbezug in der betrieblichen Krankenversicherung findest du hier.
Steuerliche Behandlung über 50 Euro
Wenn die monatlichen Sachbezüge inkl. der bKV-Beiträge über die monatliche Freigrenze - auch nur ein Cent - von 50 Euro liegen, führt dies zur Versteuerung der gesamten Sachbezüge.
Hierfür kommen dann folgende Besteuerungsvarianten in Frage:
Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG
Individuelle Versteuerung in Form der Nettolohnversteuerung
Individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil
Info
Gerade bei der betrieblichen Krankenversicherung wird häufig eine Besteuerungsvariante bevorzugt, bei der keine Kosten auf den jeweiligen Mitarbeiter anfallen.
Die wichtigsten Besteuerungsvarianten der bKV auf einen Blick
Welche Besteuerungsvariante die richtige für ein Unternehmen ist, sollte mit dem eigenen Steuerberater besprochen werden. Die Informationen auf dieser Seite sollen nur eine Grundinformation darstellen und sind keine steuerliche Beratung!
Art | Sachbezug 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG | Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG | Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG | Individuelle Versteuerung / Nettolohnversteuerung |
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Gesetz im Internet | Cell | |||
Sozialversicherungsabgaben | Die Beiträge sind maximal 50 Euro im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze Steuer- und sozialversicherungsfrei. | Die anfallende Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber oder dem Angestellten übernommen werden. Der Arbeitgeber kann neben dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auch den Arbeitnehmeranteil übernehmen. | Cell | Der Arbeitgeber trägt die vollumfänglichen Steuern und Sozialabgaben Die Erhöhung (bKV-Beitrag und Erhöhung um den Ausgleich der Steuern und Sozialabgaben) wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung bei den Mitarbeitern lohnversteuert und verbeitragt und der bKV-Beitrag rechnerisch wieder abgezogen. So erhält jeder ein unverändertes Nettogehalt. |
Zahlungsweise | Monatliche Zahlungsweise möglich | Monatliche Zahlungsweise möglich | Halbjährliche oder jährliche Zahlung erforderlich | Monatliche Zahlungsweise möglich |
Sonstiges | Jährlich können Sachbezüge bis zu 10.000 Euro je Empfänger pauschal nach §37b EStG versteuert werden, sofern nicht die 50 Euro Freigrenze genutzt wird. | Üblicherweise sind mind. 20 Beschäftigte für die Anwendung notwendig. | Funktionsweise: Der Arbeitgeber erhöht das Bruttoeinkommen der Mitarbeiter so weit, dass der nach Abzug der bKV-Beitrags und aller darauf anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge das bisherige Nettoeinkommen ausgezahlt bekommt. |