Die eigene Apotheker-Existenz kann durch einen Unfall oder eine Krankheit gefährdet sein - leider reichen die Leistungen aus dem Versorgungswerk dann nicht aus - Den notwendigen Schutz kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker leisten.
Berufsunfähigkeit Apotheker / Apothekerinnen
Apotheker sind bei Berufsunfähigkeit zwar über das jeweilige Versorgungswerk abgesichert, jedoch ist die Leistung an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Zudem ist die Rente aus dem Versorgungswerk nicht ausreichend, um die Existenz abzufangen und den Lebensstandard wie seither zu führen.
Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist auch bei den Apothekern gestiegen. Daher ist es sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker abzuschließen.
Alle Informationen zur Apothekenversorgung erhältst du hier.
Inhalt
Versorgungswerk und Berufsunfähigkeit für Apotheker
Apotheker sind Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk und darüber rentenversichert. Auch bei einer Berufsunfähigkeit besteht ein gewisser Schutz über die Apothekerversorgung. Eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk und der Anspruch, sind an Bedingungen geknüpft und sind nach der jeweiligen Satzung geregelt. Die Regelungen können je nach Bundesland und zuständigem Versorgungswerk sowie Satzung unterscheiden.
Deshalb sollte die Satzung und die Versorgungsleistungen einer Renten wegen Berufsunfähigkeit genau überprüft werden.
Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk, besteht nur bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit
Leistungen aus dem Versorgungswerk reichen oft nicht aus, um den seitherigen Lebensstandard zu halten
Strenge Voraussetzung für die Auszahlung von Ruhegeld bzw. einer Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk
Ausfall des Apothekers - Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO §2)
Bei Ausfall des Apothekers aufgrund Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit, ist die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) § 2 zu beachten.
Hier ist geregelt,
Was tun bei einem Ausfall
Wie kann der Betrieb der Apotheke nach Vorgabe der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gewährleistet und wie werden die Kosten übernommen? Solltest du durch eine Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit ausfallen, so muss schnell eine geeignete Apothekenleiter her - die Kosten hierfür, können über eine Vertreterkosten-Versicherung oder bei Berufsunfähigkeit über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker abgefangen werden.
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Strukturiert und professionel ans ziel
Beratungsprozess für Apotheker
Der Beruf des Apothekers bedarf eine zugeschnittenen Absicherung. Grundlage hierfür sind bestimmte Versicherungsbedingungen und Leistungen, die eine pharmazeutische Tätigkeit abdecken. Um die Absicherung an die persönliche Situation anzupassen, sollte eine fundierte Finanzanalyse für Apotheker erfolgen.
Finanzanalyse
Wenn es um die existenziellen Risiken geht, wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit von Apotheker, ist es wichtig die Situation, Rahmenbedingungen und persönliche Zielrichtung zu analysieren.
Persönliches Absicherungskonzept
Aufgrund der umfangreichen Analyse, kann ein passendes Absicherungskonzept entwickelt werden. Dabei werden die Feinheiten der pharmazeutischen Tätigkeit und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) berücksichtigt.
Begleitung bei der Umsetzung
Wir unterstützen bei der Umsetzung und begleiten auf dem weiteren Weg. So ist gewährleistet, dass Änderungen schnell an den persönlichen Bedarf angepasst werden können.
Warum
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