Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist selten eine angenehme Erfahrung: Doch die richtige Unterbringung kann einen großen Unterschied machen und in manchen Fällen sogar zu einer schnelleren Genesung beitragen.

Viele Menschen möchten nur ungern in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden und bevorzugen ein 2-Bett-Zimmer oder ein 1-Bett-Zimmer. Das bedeutet, mehr Ruhe und Privatsphäre zu haben und sich voll auf die eigene Gesundheit konzentrieren zu können.

Doch was kostet diese Wahl? Welche Zusatzkosten entstehen, wenn man anstelle eines Mehrbettzimmers ein Zweibettzimmer oder Einbettzimmer beziehen möchte?

Und welche Vorsorgemaßnahmen kann man treffen, damit man bei einem Krankenhausaufenthalt eine bessere Unterbringung ganz ohne Zusatzkosten erhält?

Dieser Ratgeber zeigt reale Zahlen zu den Kosten für Zweibettzimmer und Einbettzimmer auf und gibt Empfehlungen für die Absicherung: Denn mit Lösungen wie der privaten Krankenversicherung oder speziellen Zusatzversicherungen kann man solche Leistungen ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen.

… außerdem gibt es wichtige Tipps aus der Praxis als Versicherungsmakler. 🚀🌟

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen einheitlichen Standard für die Kosten / Zusatzkosten eines Zweibettzimmers oder Einbettzimmers: Je nach Krankenhaus und Klinik können diese Kosten stark voneinander abweichen. Selbst einzelne Stationen in demselben Krankenhaus können unterschiedliche Tagessätze haben.
  • Die Kosten für sogenannte „Wahlleistungen“ wie einem Zweibett- oder Einbettzimmer muss man direkt beim entsprechenden Krankenhaus erfragen.
  • Trotzdem sollte man sich natürlich an bestimmten Werten orientieren können: Daher haben wir für diesen Artikel eine eigens erstellte Auswertung auf Basis verschiedener Krankenhäuser zusammengestellt.
  • Die Auswertung ergibt das folgende Ergebnis: Für das Jahr 2024 sind 70 € für ein Zweibettzimmer und 125 € für ein Einbettzimmer gute Größen, an denen man sich orientieren kann. Mit diesen Zusatzkosten muss man ungefähr rechnen, wenn man anstelle eines Mehrbettzimmers eine andere Unterbringung wünscht.
  • Wer in dieser Hinsicht vorsorgen möchte, sollte sich zu möglichen Versicherungslösungen beraten lassen. Dabei kann man über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken oder eine Zusatzversicherung abschließen.

Tipp: Jetzt kostenlose Beratung zu Absicherungsmöglichkeiten rund um die Gesundheit erhalten: Gemeinsam können wir erörtern, ob die private Krankenversicherung oder bestimmte Zusatzversicherungen wie eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung Sinn machen.

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Übersicht: Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer und Einbettzimmer

Bevor es zu einer detaillierten Kostenaufstellung der verschiedenen Zimmerkategorien geht, lohnt sich ein Blick auf die Unterscheidung der Zimmerarten.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Kategorie „Mehrbettzimmer“ nicht immer der Standard jedes Krankenhauses sein muss: Manchmal hat ein Krankenhaus nur Zweibettzimmer und Einbettzimmer. Dann gelten die Zweibettzimmer als Standard und es fallen keine zusätzlichen Kosten für deren Nutzung an.

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Mehrbettzimmer

  • Beschreibung: Zimmer mit 3 oder mehr Betten, oft Standardoption in Krankenhäusern.
  • Vorteile: Geringere Kosten (ohne Zusatzkosten). Kontakt zu anderen Patienten, soziale Interaktion.
  • Nachteile: Weniger Privatsphäre. Höheres Störpotenzial (z. B. durch Mitpatienten).
  • Kosten: In der Regel ohne Zusatzkosten.

Zweibettzimmer

  • Beschreibung: Zimmer mit 2 Betten, bietet mehr Privatsphäre als Mehrbettzimmer. In manchen Krankenhäusern ist dies die Standardoption.
  • Vorteile: Weniger Störungen durch andere Patienten. Persönlichere Atmosphäre.
  • Nachteile: Abhängigkeit vom Verhalten des Mitpatienten. Zusätzliche Kosten, falls Mehrbettzimmer der Standard im Krankenhaus sind.
  • Kosten: Zusatzkosten von etwa 50–90 €/Tag (je nach Klinik).

Einzelzimmer

  • Beschreibung: Ein Zimmer für eine einzelne Person.
  • Vorteile: Höchste Privatsphäre und Ruhe. Unabhängigkeit von Mitpatienten.
  • Nachteile: Höhere Kosten als bei anderen Zimmerarten. Kann einsam wirken.
  • Kosten: Zusatzkosten von etwa 100–180 €/Tag (je nach Klinik).

Wahlleistungsvereinbarung: Die Basis für ein Zimmer-Upgrade

Wer mehr als die notwendige Grundversorgung haben möchte, kann dies mit der sogenannten „Wahlleistungsvereinbarung“ umsetzen lassen: Dadurch kann eine bessere Unterbringung, eine freie Arztwahl sowie eine zusätzliche medizinische Versorgung ermöglicht werden.

Diese Vereinbarung ist ein Zusatzvertrag, der direkt mit dem Krankenhaus abgeschlossen wird und über die standardmäßigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgeht. Die Wahlleistungsvereinbarung ist jederzeit kündbar: Formlos und fristlos. Die Kündigung greift mit sofortiger Wirkung.

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen lediglich die sogenannte „Regelleistung“: Diese kann mit den Wahlleistungen aufgestockt werden. Allerdings sind diese zusätzlichen Annehmlichkeiten mit Kosten verbunden, die unter Umständen vollständig von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden müssen.

Die Kosten für Wahlleistungen werden für Kassenpatienten nicht übernommen, sie können jedoch von der privaten Krankenversicherung oder durch Zusatzversicherungen abgedeckt sein:

  • Private Krankenversicherung: Bei guten Tarifen sind viele Wahlleistungen vollständig abgedeckt. Sollten jedoch nur die Regelleistungen abgedeckt sein, kann man dies über eine Tarifänderung anpassen. Hierzu ist jedoch meist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, da dies eine Erhöhung des Versicherungsumfangs bedeutet.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Die tatsächliche Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen werden beglichen.
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Hier erhält der Versicherte einen bestimmten Satz pro Tag (z.B. 50 €), welcher zur freien Verwendung genutzt werden kann.

Höhe der Kosten für Zweibettzimmer und Einbettzimmer

Die Kosten beziehungsweise Zusatzkosten für Zweibettzimmer und Einbettzimmer werden von den Krankenhäusern selbst bestimmt: Sie werden in Form von Tagessätzen abgerechnet. Das Krankenhausentgeltgesetz besagt, dass die Kosten kein unangemessenes Verhältnis zu den tatsächlichen Leistungen ergeben dürfen.

Im Folgenden einige praktische Beispiele, welche Kosten bei Krankenhäusern und Kliniken tatsächlich für bestimmte Wahlleistungen wie die bessere Unterkunft anfallen.

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Beispiele aus der Praxis: So viel kosten 2-Bett-Zimmer und 1-Bett-Zimmer

Die folgenden Beispiele entstammen Krankenhäusern aus Hamburg, Berlin und München, welche die Kosten für Wahlleistungen öffentlich über ihre Websites teilen.

Praxis-Beispiel 1: Marienkrankenhaus in Hamburg

Tagessätze / Kosten pro Berechnungstag für ein 2-Bett-Zimmer als Wahlleistung:

  • Allgemeinchirurgie / Gefäßchirurgie: 79,00 €
  • Unfallchirurgie: 79,00 €
  • Frauenheilkunde / Geburtshilfe: 60,00 €
  • Innere Medizin / Kardiologie / Pneumologie / Gastroenterologie / Hämatologie und Onkologie: 79,00 €
  • Urologie: 79,00 €
  • Neurologie: 55,00 €
  • Geriatrie: 65,00 €
  • HNO: 79,00 €

Tagessätze / Kosten pro Berechnungstag für ein 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung:

  • Allgemeinchirurgie / Gefäßchirurgie: 150,00 €
  • Unfallchirurgie: 150,00 €
  • Frauenheilkunde / Geburtshilfe: 120,00 €
  • Innere Medizin / Kardiologie / Pneumologie / Gastroenterologie / Hämatologie und Onkologie: 150,00 €
  • Urologie: 150,00 €
  • Neurologie: 110,00 €
  • Geriatrie: 125,00 €
  • HNO: 150,00 €

Auszug zur Leistungsbeschreibung für den Bereich „Allgemeinchirurgie“ beim Zweibettzimmer:

„Separates WC, separate Dusche, sonstige Sanitärausstattung, Zusatzartikel Sanitär, Komfortbetten, Rollos, Besucherecke, Schränke, Safe, Farbfernseher, Audioanlage, besondere Zimmergröße, bevorzugte Lage, teilweise Balkon, organisatorische Einheit, Wahlverpflegung, Zusatzverpflegung, tägl. Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, teilweise Kühlschrank, Tageszeitung/Programmzeitschrift und persönlicher Service.“

Auszug zur Leistungsbeschreibung für den Bereich „Allgemeinchirurgie“ beim Einbettzimmer:

„Separates WC, separate Dusche, sonstige Sanitärausstattung, Zusatzartikel Sanitär, Komfortbetten, Rollos, Besucherecke, Schränke, Safe, Farbfernseher, Audioanlage, besondere Zimmergröße, bevorzugte Lage, teilweise Balkon, organisatorische Einheit, Wahlverpflegung, Zusatzverpflegung, tägl. Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, teilweise Kühlschrank, Tageszeitung/Programmzeitschrift und persönlicher Service.“

Auch die Preise für Begleitpersonen werden vom Marienkrankenhaus Hamburg aufgeführt:

  • Unterbringung als Begleitperson auf der Kinderstation je Berechnungstag 29,00 €
  • Unterbringung als Begleitperson auf der Normalstation je Berechnungstag 68,00 €
  • Unterbringung als Begleitperson auf der Privatstation je Berechnungstag 90,00 €
  • Unterbringung als Begleitperson auf der Privatstation (Daddy-Inn) je Berechnungstag 120,00 €

Praxis-Beispiel 2: Charité in Berlin:

  • Einbettzimmer auf einer Wahlleistungsstation (M120, S36A, WAC-S20) inkl. Komfortelemente 185,00€ / Tag
  • Einbettzimmer (eingestreute Wahlleistungszimmer) inkl. Komfortelemente 155,00€ / Tag
  • Zweibettzimmer auf einer Wahlleistungsstation (M120, S36A, WAC-S20) inkl. Komfortelemente 95,00€ / Tag
  • Zweibettzimmer (eingestreute Wahlleistungszimmer) inkl. Komfortelemente 75,00€ / Tag

Praxis-Beispiel 3: Isar Klinikum München

Tagessätze / Kosten pro Berechnungstag für den Tarif „Classic“ als Wahlleistung:

  • 1-Bettzimmer: 101,86 €
  • 2-Bettzimmer: 61,20 €

Tagessätze / Kosten pro Berechnungstag für den Tarif „Premium“ als Wahlleistung:

  • 1-Bettzimmer: 154,00 €
  • 2-Bettzimmer: 85,00 €

Sonderfälle: Isolationszimmer und medizinische Notwendigkeit

Je nach Erkrankung ist es möglich, dass ein Zweibettzimmer der Unterbringungsstandard ist oder dass sogar ein Einbettzimmer eine medizinische Notwendigkeit darstellt – das kann zum Beispiel bei einer zwingenden Isolation der Fall sein. Dann sind keine Mehrkosten durch den Patienten zu tragen.

Es gibt Situationen, in denen Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Präferenz oder finanziellen Möglichkeiten nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden können.

Ein klassisches Beispiel sind sogenannte Isolationszimmer, die speziell für Patientinnen und Patienten eingerichtet werden, die aufgrund ansteckender Krankheiten von anderen isoliert werden müssen. Dazu gehören Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, bestimmte Viruserkrankungen oder hoch ansteckende Erreger wie multiresistente Keime. Diese Zimmer sind häufig mit eigener Sanitäranlage und speziellen Hygienemaßnahmen ausgestattet, um eine Verbreitung der Krankheitserreger zu verhindern.

Ein weiterer Sonderfall kann bestehen, wenn Patientinnen oder Patienten ein geschwächtes Immunsystem haben – beispielsweise nach einer Organtransplantation oder während einer Chemotherapie. In solchen Fällen dient die Isolation nicht dem Schutz anderer, sondern dem Schutz der betroffenen Person vor Infektionen, die für sie lebensgefährlich sein könnten.

Auch schwere psychische Erkrankungen oder bestimmte neurologische Zustände können eine Einzelunterbringung notwendig machen, wenn es der Zustand der Patientin oder des Patienten erfordert, um Stress zu minimieren oder spezielle medizinische Betreuung zu ermöglichen.

In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Krankenversicherung die vollen Kosten für die notwendige Unterbringung in einem Einzelzimmer. Hier steht nicht der Komfort im Vordergrund, sondern die gesundheitliche Sicherheit und das Wohl der Patientin oder des Patienten. Solche Sonderregelungen entbinden die Betroffenen von zusätzlichen finanziellen Belastungen, da es sich hierbei um medizinisch begründete Maßnahmen handelt.

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Vorsorgemöglichkeiten: Beratung zu Versicherungen nutzen

Wenn man im Krankheitsfall die Wahlfreiheit bei der Zimmerwahl im Krankenhaus sicherstellen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorzusorgen.

Eine grundlegende Entscheidung ist die Frage, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist oder ob eine zusätzliche Absicherung durch eine Krankenhauszusatzversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung mehr Sinn macht.

Diese grundlegenden Optionen werden im Folgenden innerhalb einer Tabelle verglichen und anschließend im Detail analysiert:

Kriterium

PKV

Krankenhaus-zusatzversicherung

Krankenhaus-tagegeldversicherung

Kosten

Höhere Beiträge, altersabhängig

Moderate Beiträge, anpassbar

Niedrige bis moderate Beiträge

Leistungsumfang

Umfassend, inkl. Wahlleistungen

Spezifisch für Wahlleistungen im Krankenhaus

Freie Verwendung des ausgezahlten Betrags

Flexibilität

Wenig flexibel (Bindung an PKV)

Sehr flexibel

Sehr flexibel

Eignung für gesetzlich Versicherte

Nicht möglich

Optimal als Ergänzung

Ergänzend, nicht spezifisch für Wahlleistungen

Langfristige Absicherung

Hohe Planungssicherheit

Gut, bei stabilem Beitrag

Gering, da Auszahlung begrenzt ist


a) Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)

  • Leistungen: Die PKV bietet in der Regel umfassende Absicherungen, darunter die Kostenübernahme für ein Zweibett- oder Einzelzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt. Diese Wahlleistungen sind oft standardmäßig in den Tarifen enthalten.
  • Vorteile: Umfassende und langfristige Absicherung, nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in anderen medizinischen Bereichen. Keine zusätzlichen Vereinbarungen oder Policen erforderlich – Wahlfreiheit ist Teil des Versicherungsschutzes.
  • Nachteile: Beiträge sind einkommensunabhängig und können mit steigendem Alter ansteigen. Ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer).

b) Krankenhauszusatzversicherung

  • Leistungen: Diese Versicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und deckt je nach Tarif Wahlleistungen wie die Unterbringung in einem Zweibett- oder Einzelzimmer sowie die freie Arztwahl ab.
  • Vorteile: Flexibel und individuell anpassbar: Tarife können auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten werden. Günstigere Beiträge im Vergleich zur PKV, insbesondere bei frühem Abschluss. Geeignet für Personen, die in der GKV bleiben möchten, aber dennoch Wahlfreiheit wünschen.
  • Nachteile: Beiträge variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Wartezeiten und Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen möglich.

c) Krankenhaustagegeldversicherung

  • Leistungen: Diese Versicherung zahlt einen festen Geldbetrag pro Tag des Krankenhausaufenthalts, unabhängig davon, welche Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden.
  • Vorteile: Die Auszahlung ist frei verwendbar und kann für Zimmer-Upgrades, zusätzliche Versorgung oder andere Kosten genutzt werden. Einfacher Abschluss, ohne umfangreiche Gesundheitsprüfungen.
  • Nachteile: Keine direkte Absicherung von Wahlleistungen: Die Auszahlung deckt nicht unbedingt die vollen Kosten eines Zweibett- oder Einzelzimmers. Der Tagessatz muss hoch genug sein, um spürbare Vorteile zu bieten, was die Beiträge erhöhen kann.

Fazit: Kosten und Vorsorgemöglichkeiten für Zweibettzimmer und Einbettzimmer

Die Wahl zwischen einem Mehrbett-, Zweibett- oder Einbettzimmer im Krankenhaus kann den Aufenthalt angenehmer und die Genesung entspannter gestalten. Doch solche Wahlleistungen sind im Regelfall mit zusätzlichen Kosten verbunden, die in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Daher ist eine gezielte Vorsorge entscheidend, um im Krankheitsfall frei entscheiden zu können, ohne hohe Zusatzkosten tragen zu müssen.

Die beste Option hängt von der persönlichen Situation ab und sollte innerhalb einer Beratung abgeklärt werden: Während die private Krankenversicherung eine umfassende Absicherung in verschiedensten medizinischen Bereichen bietet, können Zusatzversicherungen wie die Krankenhauszusatzversicherung oder die Krankenhaustagegeldversicherung als flexible Optionen auch neben der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Auch sie ermöglichen es (direkt oder indirekt), bestimmte Wahlleistungen abzudecken.

Um die beste Entscheidung zu treffen, ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen und individuelle Bedürfnisse sowie finanzielle Möglichkeiten zu berücksichtigen. So kann man sicherstellen, dass man im Krankheitsfall bestens abgesichert sind und den Aufenthalt in angenehmsten Umgebung verbringen kann – ganz ohne finanzielle Sorgen.

Tipp: Jetzt kostenlose Beratung zu Absicherungsmöglichkeiten rund um die Gesundheit erhalten: Gemeinsam können wir erörtern, ob die private Krankenversicherung oder bestimmte Zusatzversicherungen wie eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung Sinn machen.

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FAQ zu 2-Bett-Zimmern und 1-Bett-Zimmern im Krankenhaus

Was sind die Vorteile eines 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmers im Krankenhaus?

Ein 2-Bett-Zimmer bietet mehr Privatsphäre und Ruhe als ein Mehrbettzimmer, da weniger Patienten im gleichen Raum sind. Ein 1-Bett-Zimmer geht noch weiter und bietet maximale Ruhe und Unabhängigkeit von anderen Patienten. Beide Optionen können dazu beitragen, Stress zu reduzieren und eine schnellere Genesung zu fördern.

Wie hoch sind die Kosten für ein 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer?

Die Kosten variieren je nach Krankenhaus und Klinik. Für das Jahr 2024 können folgende Richtwerte gelten: 2-Bett-Zimmer: Zusatzkosten von etwa 50–90 € pro Tag. 1-Bett-Zimmer: Zusatzkosten von etwa 100–180 € pro Tag.

Diese Kosten sollten direkt beim Krankenhaus erfragt werden, da sie je nach Station und Standort unterschiedlich ausfallen können.

Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung und warum ist sie wichtig?

Die Wahlleistungsvereinbarung ist ein Zusatzvertrag, der direkt mit dem Krankenhaus abgeschlossen wird. Sie ermöglicht den Zugang zu Wahlleistungen wie einem 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer und einer freien Arztwahl. Die Kosten für diese Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und müssen entweder selbst getragen oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Werden die Kosten für ein 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer von der Krankenversicherung übernommen?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Übernimmt nur die Kosten für ein Mehrbettzimmer als Regelleistung. Zusatzkosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, sie sind durch eine Zusatzversicherung abgesichert.

Private Krankenversicherung (PKV): Viele Tarife decken die Kosten für 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer standardmäßig ab. Falls nicht, kann dies durch eine Tarifänderung ergänzt werden.

Wie kann ich vorsorgen, um die Kosten für ein 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer abzudecken?

Es gibt verschiedene Optionen dazu:

Wechsel in die PKV: Diese bietet umfassenden Schutz, aber die Beiträge sind einkommensunabhängig und steigen mit dem Alter.

Krankenhauszusatzversicherung: Ergänzt die GKV und deckt Wahlleistungen wie 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer zu moderaten Beiträgen ab.

Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt einen festen Betrag pro Tag im Krankenhaus, der flexibel für zusätzliche Kosten genutzt werden kann.

Sind die Zusatzkosten für Wahlleistungen in jedem Krankenhaus gleich?

Nein, die Kosten für Wahlleistungen wie 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer unterscheiden sich stark zwischen Krankenhäusern und sogar zwischen einzelnen Stationen innerhalb eines Krankenhauses. Es ist ratsam, sich vor einem Aufenthalt direkt beim Krankenhaus über die genauen Kosten zu informieren.

Ist eine Wahlleistungsvereinbarung jederzeit kündbar?

Ja, die Wahlleistungsvereinbarung kann jederzeit form- und fristlos gekündigt werden. Die Kündigung tritt sofort in Kraft.

Wie unterscheidet sich eine Krankenhauszusatzversicherung von der Krankenhaustagegeldversicherung?

Krankenhauszusatzversicherung: Übernimmt die tatsächlichen Kosten für Wahlleistungen wie 2-Bett- oder 1-Bett-Zimmer und die freie Arztwahl.

Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt einen festen Betrag pro Krankenhaustag, der flexibel für zusätzliche Kosten verwendet werden kann, aber nicht direkt an Wahlleistungen gebunden ist.

Unabhängiger Versicherungsmakler Hannes Weindorf

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